Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 09.09.1985 | BGH, 20.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1806
BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85 (https://dejure.org/1985,1806)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1985 - 5 StR 360/85 (https://dejure.org/1985,1806)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1985 - 5 StR 360/85 (https://dejure.org/1985,1806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Schöffenwahl in Stadtstaaten - Revision wegen Wahrunterstellung und Ablehnung von Beweisäntragen durch das Gericht - Verfahren zur Schöffenwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 36, § 40, § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1358
  • MDR 1986, 253
  • NStZ 1986, 83
  • StV 1986, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85
    Die Hilfsschöffen sind - anders als in dem in BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84] entschiedenen Fall - nicht ausgelost, sondern gewählt worden.
  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85
    Ohne eine solche durfte der Beweisantrag nicht mit einer Wahrunterstellung abgelehnt werden (vgl. BGHSt 1, 137, 138; BGH NJW 1959, 396; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Auflage S. 678; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Auflage § 244 Rn. 250 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 36.81

    Unterhaltung von Eisenbahnkreuzungen - Überführungen aller Straßen - Baulast

    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85
    Hamburg ist im Verhältnis zum Bund sowohl Land wie auch Gemeinde (BVerwG Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 36.81 - Gönnenwein, Gemeinderecht S. 242).
  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 26.11.1985 - 5 StR 360/85
    Ohne eine solche durfte der Beweisantrag nicht mit einer Wahrunterstellung abgelehnt werden (vgl. BGHSt 1, 137, 138; BGH NJW 1959, 396; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Auflage S. 678; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Auflage § 244 Rn. 250 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.2011 - 2 StR 483/11

    Unzulässig erhobene Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung (Durchführung einer

    Die Rüge wäre aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts auch unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1985 - 5 StR 360/85, NStZ 1986, 83, 84).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 78/93

    Gerichtsverfassungsrecht: Hilfsschöffen

    Das Verfahren des Schöffenwahlausschusses zur Bestimmung der Schöffen erfüllte die Voraussetzungen einer rechtsgültigen Wahl (vgl. BGH NJW 1986, 1358).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1365
OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 1985 - 1 Ws 83/85 (https://dejure.org/1985,1365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 253
  • NStZ 1986, 278
  • NStZ 1987, 138 (Ls.)
  • NStZ 1987, 457 (Ls.)
  • StV 1986, 241
  • JR 1986, 203
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Von dieser einheitlichen und gefestigten Rechtspr. hat der 3. Senat des BGH in BGHSt 29, 288 [hier: IV (456) 112 a-b] eine wichtige Ausnahme gemacht, die er selbst allerdings nur auf den Bereich des sogen. Organisationsdelikts beschränkt wissen will.

    ... Hier, wo es um die Frage geht, ob die Verurteilung wegen des Dauerdelikts der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe automatisch auch der Strafklageverbrauch wegen einer mit dieser Waffe begangenen Straftat, insbesondere eines Tötungsverbrechens, bewirkt, kann das Ergebnis nicht anders sein als bei der Entscheidung [in] BGHSt 29, 288 [hier: IV (456) 112 a-b], deren Lösungsansatz sich nicht auf das Organisationsdelikt der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beschränken läßt (vgl. die Anm. von Rieß in NStZ 1981, 74).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    ... Das BVerfG hat [in] BVerfGE 56, 22 [hier: IV (456) 116 b-d] .
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Nach einheitlicher Rechtspr. soll Tatidentität stets dann gegeben sein, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat mit einer weiteren von der Verurteilung nicht erfaßten Straftat eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne bildet, das heißt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB ) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434; .. BGH, NJW 1981, 997 [hier: IV (456) 114 f]).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Nach einheitlicher Rechtspr. soll Tatidentität stets dann gegeben sein, wenn die bereits rechtskräftig abgeurteilte Tat mit einer weiteren von der Verurteilung nicht erfaßten Straftat eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne bildet, das heißt, wenn Tateinheit (§ 52 StGB ) zwischen ihnen besteht (BVerfGE 45, 434; .. BGH, NJW 1981, 997 [hier: IV (456) 114 f]).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).

    Dass durch den vom Senat gewählten Lösungsweg wieder ein Gleichlauf von materieller und prozessualer Tat möglich wird (vgl. auch IV.), was insbesondere Probleme im Bereich der Strafzumessung zu vermeiden hilft, die durch die vorherige Aburteilung von in Idealkonkurrenz stehenden Teilen einer Tat im Sinne des § 264 StPO entstehen können (vgl. Werle, NJW 1980, 2671, 2673; zu diesbezüglichen Lösungsansätzen OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, NStZ 1986, 278, 279; Erb aaO, 275 ff.), mag das Ergebnis bestätigen, vermag es aber nicht zu begründen.

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auf diese Überlegungen braucht hier aber wegen der Besonderheiten der Vergehen gegen das Waffengesetz nicht zurückgegriffen zu werden (a.A. OLG Hamm JR 1986, 203 mit zust. Anm. Neuhaus NStZ 1987, 138 und abl. Anm. Grünwald StV 1986, 243 und Puppe JR 1986, 205).
  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

    Der Täter wird in solchen Konstellationen stets so gestellt, als ob beide prozessualen Taten in einem Verfahren abgeurteilt worden wären (etwa BGHSt 29, 288, 297; OLG Hamm NStZ 1986, 278; siehe auch Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, S. 215, 234 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Teilweise wird die Annahme von zwei prozessualen Taten auch mit dem erheblichen Unrechtsgefälle zwischen dem Dauerdelikt und einer schwerer wiegenden konkreten Zustandstat und dem Gebot materieller Gerechtigkeit begründet (BGH, Beschluss vom 24.07.1987, NStZ 1988, 77; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278, kritisch Kudlich in: MüKoStPO, 2. Aufl. 2023, Einleitung, Rn. 513).

    Für das Handeln mit Betäubungsmitteln, das Organisationsdelikt der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB und Waffendelikte existiert eine differenzierte Rechtsprechung, wonach beim Zusammentreffen mit einem Zustandsdelikt in der Regel kein Strafklageverbrauch gegeben ist (Norouzi in: MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 264 Rn. 22 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278).

  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01

    Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den

    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; 2000, 542).
  • BGH, 07.05.1997 - 1 ARs 8/97

    Prozessuales Vorliegen nur einer Tat bei materiellrechtlicher Verbundenheit eines

    Entscheidend ist dabei die Überlegung, daß all das, was eine einheitliche Rechtsfolge nach sich zieht, auch Gegenstand eines einheitlichen Verfahrens sein muß (Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 mit umfangreichen Nachweisen in Fußn. 3; Grünwald in der Entscheidungsanmerkung zu BVerfG StV 1981, 323, 326).

    Der 3. Strafsenat hat sich in seiner von der Literatur überwiegend abgelehnten Entscheidung BGHSt 29, 288 ff. (vgl. dazu Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205; Grünwald in der Entscheidungsanmerkung zu BVerfG StV 1981, 323, 326; Werle NJW 1980, 2671) zu § 129 StGB, die einen Systembruch darstellt, selbst darum bemüht, zu verdeutlichen, daß er eine Übertragung der dort entwickelten Lösung auf andere Dauerdelikte ablehne.

  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des

    a) Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8 und 15).
  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 110/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei

    Ein Rechtsmittelverzicht ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 5, 338, 341; BGH NStZ 1986, 278; BGH StV 1994, 64; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 4, 5, 8, 15).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96

    Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des

    Ist ein Geschehen materiellrechtlich zur Tateinheit verbunden, so liegt in der Regel auch nur eine Tat im prozessualen Sinne vor (BGHSt 8, 92, 94, 95; BGH NStZ 1984, 171, 172; Puppe in Anm. zu OLG Hamm JR 1986, 203, 205 m.w.Nachw. in Fußn. 3), denn der dem Gericht zur Beurteilung unterbreitete Sachverhalt muß alle Tatsachen umfassen, für die nach sachlichem Recht eine einheitliche Rechtsfolge zu verhängen ist (Puppe a.a.O.).
  • BGH, 23.08.1988 - 1 StR 136/88

    Strafklageverbrauch bei gleichzeitiger Einfuhr von Waffen und Betäubungsmitteln -

    Das unterscheidet diesen Fall auch - ungeachtet aller sonstigen, bedeutsamen Besonderheiten - wesentlich von der Situation, die den Entscheidungen BGHSt 29, 288 und BVerfGE 56, 22 (vgl. auch OLG Hamm MDR 1986, 253 [OLG Hamm 09.09.1985 - 1 Ws 83/85]) zugrunde lag, welche der Generalbundesanwalt für seine Auffassung, die Strafklage sei nicht verbraucht, in Anspruch nimmt.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 430/87

    Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts als

  • BGH, 08.07.1988 - 2 StR 249/88

    Verwerfung einer Revision - Unzulässigkeit einer Revision durch wirksame

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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1608
BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - StbSt (R) 9/84 (https://dejure.org/1985,1608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Steuerberaters zu gewissenhafter Berufsausübung - Auskunftspflicht eines Steuerberaters auf Anfragen durch den Geschäftsführer der Steuerberaterkammer - Mitteilungspflicht eines Steuerberaters hinsichtlich der Änderung seines Wohnsitzes - Gleichzeitiger ...

  • rechtsportal.de

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerberater - Auskunftspflicht - Berufskammer - Satzungsmäßig bestimmtes Organ - Wohnsitz-Anzeige

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 225
  • NJW 1985, 3032
  • MDR 1986, 253
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Ein Teilfreispruch ist nicht zulässig (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
    Die von der Bundessteuerberaterkammer "festgestellten" (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) Richtlinien sind keine Rechtsnormen; sie sollen vielmehr nur die "allgemeine Auffassung über Fragen der Ausübung des Steuerberaterberufs" wiedergeben (§ 86 Abs. 2 Nr. 2 StBerG) und bilden insoweit eine wichtige Erkenntnisquelle für die Gerichte (BVerfGE 36, 213, 217 [BVerfG 28.11.1973 - 1 BvR 13/67]; BGHZ 37, 396, 400; 49, 244, 249 [BGH 04.01.1968 - AnwZ B 10/67]; BGHSt 18, 77, 78).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

    Eine derartige Berichtigung ist möglich, wenn die Urteilsfeststellungen hierzu tragfähig und vollständig sind (BGHSt 10, 404, 405; NJW 1985, 3032; Kuckein, in: KK-StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 15 mwN.).
  • BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06

    Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens

    Kommt ein Steuerberater einem gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG gestellten Auskunftsverlangen des Geschäftsführers einer Steuerberaterkammer nicht nach, der nicht persönliches Mitglied der Kammer ist, stellt dies selbst dann keine sanktionsbewehrte Verletzung von Berufspflichten im Sinne von § 89 Abs. 1 StBerG dar, wenn der Geschäftsführer durch die Satzung zum Organ der Steuerberaterkammer bestimmt ist (Fortführung von BGHSt 33, 225).

    Denn ein Steuerberater ist nur verpflichtet, Anfragen zu beantworten, die von dem Vorstand, dem satzungsmäßig dazu bestimmten Organ der Steuerberaterkammer oder einem beauftragten Vorstands- oder Organmitglied ausgehen (BGHSt 33, 225).

    Da diesem Organ jedoch im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 80 Abs. 1 Satz 2 StBerG dieselben Befugnisse zustehen wie dem Vorstand oder einem beauftragten Vorstandsmitglied, dürfen angesichts des in einem verpflichtenden Auskunftsverlangen liegenden nicht unerheblichen Eingriffs in die Berufsausübung des betroffenen Steuerberaters (vgl. BGHSt 33, 225, 226) keine geringeren Anforderungen an die Qualifikation des Organmitglieds gestellt werden, als sie für ein Vorstandsmitglied bestehen.

    Die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigte kennt - wie das Disziplinarrecht und das anwaltsgerichtliche Verfahren - keine Unterteilung des Sachverhalts in selbständige Handlungen, und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere Taten im Sinne des § 264 StPO betreffen (vgl. BGHSt 33, 225, 229 f. m.w.N.).

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    b) Gleichfalls zutreffend hat das Kammergericht ausgeführt, dass im Berufsrecht allgemein der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305, und vom 20. Mai 1985 - StbStR 9/84, BGHSt 33, 225, 229; Wagner, Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren, Berlin 2005, S. 48; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl., § 89 Rn. 9; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 25 ff.), der auch für Disziplinarmaßnahmen nach der Wirtschaftsprüferordnung Anwendung findet (Pickel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, § 67 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2002 - 1 Ss 501/02

    Urteilsgründe: Zulässige Bezugnahme auf die erstinstanzlichen Feststellungen zu

    Die Grundsätze des Senats, die dem Berufungsgericht unnötige Schreibarbeit ersparen, decken sich mit denen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 225) und des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 28. August 1989 - 2 Ss 317/89, zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.04.1986 - StbSt (B) 1/86

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Die von dem Steuerberater aufgeworfene Frage, von wem Antragen der Berufskammer ausgehen müssen, um eine Auskunftspflicht des Berufsangehörigen nach § 80 Satz 2 StBerG zu begründen, ist vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Mai 1985 (BGHSt 33, 225 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]) entschieden worden.

    Auf dieser tatsächlichen Grundlage steht die Bejahung eines Verstoßes gegen § 80 Satz 2 StBerG im Einklang mit dem Senatsurteil vom 20. Mai 1985 (a.a.O.).

  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/87

    Verpflichtung des Steuerberaters zum Abschluß einer angemessenen

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  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

    a) Nach dem Berufsrecht der Steuerberater ist ein Sachverhalt - selbst wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt - einheitlich zu beurteilen (vgl. BGHSt 16, 237; 27, 305; 33, 225, 229; Kuhls/Schäfer, Steuerberatungsgesetz § 89 Rdn. 64 f; Gehre, Steuerberatungsgesetz 4. Aufl. § 89 Rdn. 9 ff).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

    Denn auch wenn es sich insoweit um selbständige Tatkomplexe handeln würde, käme eine Teileinstellung des Verfahrens nicht in Betracht, weil das Verfahrensrecht der Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige" Handlungen kennt (vgl. BGHSt 33, 225, 229 [BGH 20.05.1985 - Stb StR 9/84]; 35, 263, 267) [BGH 25.04.1988 - Stb StR 2/87].
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